Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen 

§ 1 Geltungsbereich 

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alle Vereinbarungen über hauswirtschaftliche Dienstleistungen und Alltagsassistenz zwischen der Firma „Der Betreuungsring. Linda und Robert Wiesner GbR“ (im Weiteren als „Auftragnehmerin“ bezeichnet) und ihren Kunden (im Weiteren als „Auftraggeber“ bezeichnet), sei es in Privathaushalten oder allgemein. 

§ 2 Gegenstand 

Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung der vereinbarten Leistungen gemäß dem Leistungskatalog des Angebots, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer und gewissenhafter Berufsausübung. 

§ 3 Art und Umfang der Leistung 

1. Die genauen Aufgabenstellungen, die Häufigkeit, die Vorgehensweise und die erwarteten Ergebnisse sind im Angebot der Auftragnehmerin festgelegt. 

2. Änderungen der Dienstleistungsvereinbarung bedürfen der Schriftform. 

3. Die Auftragnehmerin stellt die erforderlichen Arbeitskräfte bereit und verpflichtet sich, zuverlässiges Personal einzusetzen. Die Arbeitsausführung wird fachgerecht überwacht. 

§ 4 Besondere Pflichten der Auftragnehmerin 

1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, sämtliche über den Auftraggeber gewonnenen Informationen vertraulich zu behandeln. 

2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin sind verpflichtet, gefundene Gegenstände in den zu reinigenden Räumlichkeiten sofort dem Auftraggeber zu übergeben oder ihn darüber zu informieren. 

§ 5 Mitwirkungspflicht des Auftraggebers 

1. Der Auftraggeber unterstützt die Tätigkeiten der Auftragnehmerin und gewährt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Firma „Der Betreuungsring. Linda und Robert Wiesner GbR“ zu den vereinbarten Zeiten Zugang zu den Räumlichkeiten. 

2. Der Auftraggeber stellt für die vertraglich festgelegten Arbeiten die benötigten Maschinen, Geräte, Pflege-, Reinigungs- und Behandlungsmittel bereit. 

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Arbeitsgeräte in ordnungsgemäßem und sicheren Zustand zu halten und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen im Haushalt zu treffen, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Auftragnehmerin vor Unfällen und Gesundheitsschäden zu schützen. 

4. Die Auftragnehmerin ist unverzüglich über ansteckende Krankheiten im Haushalt des Auftraggebers zu informieren. 

5. Falls der Auftraggeber die Leistungen im Vertragszeitraum nicht in Anspruch nehmen kann, muss er dies der Auftragnehmerin möglichst frühzeitig mitteilen. Bei einer Absage seitens des Auftraggebers mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Einsatz entstehen keine Kosten seitens der Auftragnehmerin. In anderen Fällen werden dem Auftraggeber 100% des geplanten Entgelts sowie tatsächlich angefallene Wegkosten in Rechnung gestellt. 

6. Wenn der vertraglich vereinbarte Wochentag der Leistungserbringung auf einen Feiertag fällt, kann die Leistung auf Wunsch des Auftraggebers zu einem zuvor vereinbarten Ersatztermin erbracht werden. 

7. Der Auftraggeber hat im Allgemeinen kein direktes Weisungsrecht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Auftragnehmerin. 

§ 6 Gewährleistung und Haftung 

1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Leistungserbringung und zur Beseitigung von Mängeln, sofern diese von ihr zu vertreten sind. Bei plötzlicher Erkrankung der eingesetzten Mitarbeiterin besteht in der ersten Woche kein Anspruch auf Ersatz. Danach bemüht sich die Auftragnehmerin schnellstmöglich um Ersatz. 

2. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Mängel, die auf der vom Auftraggeber gegebenen Auftragsstellung oder auf fehlerhafter oder unzureichender Mitwirkung (siehe § 5) beruhen. 

3. Eine Gewährleistungspflicht entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung der Auftragnehmerin die Leistungen oder Teile der Leistungen verändern. Ansprüche auf Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht. 

4. Die Auftragnehmerin haftet für Personen-, Sach- und Bearbeitungsschäden, die durch sie oder ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den vertraglichen Aufgaben verursacht werden. Sie ist ausreichend versichert. Der Auftraggeber verpflichtet sich, verursachte Schäden unverzüglich der Geschäftsleitung der Auftragnehmerin zu melden. 

5. Geld und Schmuck müssen in gesicherten Behältnissen aufbewahrt werden, da andernfalls keine Haftung übernommen werden kann. 

6. Die Auftragnehmerin ist Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung. 

§ 7 Loyalitätspflicht 

Auftraggeber und Auftragnehmerin verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Insbesondere ist es untersagt, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vertragspartners, die an der Auftragsdurchführung beteiligt waren, innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung einer Zusammenarbeit einzustellen oder anderweitig zu beschäftigen. 

§ 8 Entgelt, Zahlungsbedingungen 

1. Das Entgelt für die Leistungen richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, vorbehaltlich einer zulässigen Vertragsanpassung durch die Auftragnehmerin. Die Auftragnehmerin kann eine Preiserhöhung vornehmen, wenn dies durch Veränderungen von preisbildenden Faktoren nach Vertragsabschluss erforderlich ist. Die Erhöhung muss dem Auftraggeber mindestens 4 Wochen im Voraus mitgeteilt werden 

Wehningen, den 01.01.2024